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   BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11   

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https://dejure.org/2012,25020
BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11 (https://dejure.org/2012,25020)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11 (https://dejure.org/2012,25020)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2012 - 28 W (pat) 81/11 (https://dejure.org/2012,25020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 9 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenlöschungsverfahren - "Hl.Hildegard (Wort-Bildmarke)" - Sittenwidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Marke bei Vorliegen von Eintragungshindernissen bzgl. Verstoßes gegen die guten Sitten (hier: Heilige Hildegard von Bingen als Strichmännchenzeichnung)

  • kanzlei.biz

    Hildegard von Bingen - "Karikatur" oder Frau von großer Bedeutung?

  • rewis.io

    Markenlöschungsverfahren - "Hl.Hildegard (Wort-Bildmarke)" - Sittenwidrigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenlöschungsverfahren - "Hl.Hildegard (Wort-Bildmarke)" - Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht an Hildegard von Bingen: Beurteilung des Markenschutzes bei Karikaturen von Heiligen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 20.01.2011 - 28 W (pat) 114/10

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Hl. Hildegard" - Unterschriftserfordernis

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Nachdem der erkennende Senat mit Beschluss vom 20. Januar 2011 - 28 W (pat) 114/10 - sowie mit Beschluss vom 25. Juli 2011 - 28 W (pat) 41/11 - die Unwirksamkeit des zuvor jeweils ergangenen Zurückweisungsbeschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes wegen dort fehlender Unterschriften festgestellt hatte, hat er dem Antrag der Löschungsantragstellerin auf Wiedereinsetzung in die fristgerechte Zahlung der Beschwerdegebühr mit Beschluss vom 9. Januar 2012 - 28 W (pat) 81/11 - entsprochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakten sowie der Verfahrensakten 28 W (pat) 114/10 sowie 28 W (pat) 41/11 Bezug genommen.

  • BPatG, 25.07.2011 - 28 W (pat) 41/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Wirksamkeit eines

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Nachdem der erkennende Senat mit Beschluss vom 20. Januar 2011 - 28 W (pat) 114/10 - sowie mit Beschluss vom 25. Juli 2011 - 28 W (pat) 41/11 - die Unwirksamkeit des zuvor jeweils ergangenen Zurückweisungsbeschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes wegen dort fehlender Unterschriften festgestellt hatte, hat er dem Antrag der Löschungsantragstellerin auf Wiedereinsetzung in die fristgerechte Zahlung der Beschwerdegebühr mit Beschluss vom 9. Januar 2012 - 28 W (pat) 81/11 - entsprochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakten sowie der Verfahrensakten 28 W (pat) 114/10 sowie 28 W (pat) 41/11 Bezug genommen.

  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Gegen die guten Sitten im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstoßen Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalten (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).
  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den maßgeblich abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, 2012, § 8 Rn. 624), nicht auf den flüchtigen und völlig uninformierten Empfänger (so auch BPatG BPatGE 46, 66 - Dalailama), wird in der Mitte der Graphik jedenfalls einen Kreis nach Art eines "Smileys", die graphische und symbolhafte Darstellung eines lächelnden Gesichtsausdrucks erkennen, sowie einen Strahlenkranz und angedeutete Hände und Füße.
  • BPatG, 17.01.2007 - 28 W (pat) 66/06
    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Aus diesen Erwägungen ergibt sich die staatliche Verpflichtung, in Deutschland praktizierende und die Verfassung achtende Gläubige - gleich welcher Glaubensrichtung - vor das religiöse Empfinden beeinträchtigenden Markenregistrierungen auch dann zu schützen, wenn diese Gruppen keine Mehrheit innerhalb des maßgeblichen Verkehrskreises repräsentieren sollten (so auch BPatG, GRUR-RR 2012, 8-10 - Dakini; Beschluss vom 17. Januar 2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha, in juris.de).
  • BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DAKINI" - Verstoß gegen die

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Aus diesen Erwägungen ergibt sich die staatliche Verpflichtung, in Deutschland praktizierende und die Verfassung achtende Gläubige - gleich welcher Glaubensrichtung - vor das religiöse Empfinden beeinträchtigenden Markenregistrierungen auch dann zu schützen, wenn diese Gruppen keine Mehrheit innerhalb des maßgeblichen Verkehrskreises repräsentieren sollten (so auch BPatG, GRUR-RR 2012, 8-10 - Dakini; Beschluss vom 17. Januar 2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha, in juris.de).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Dieses Grundrecht wirkt nämlich in wertausfüllungsfähige und wertausfüllungsbedürftige Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe ein (Herzog, in Maunz-Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 2011, Art. 4 Rn. 71) und setzt voraus, dass sich der Staat in religiöser Hinsicht neutral verhält (BVerfGE 93, 1, 16 f.; 105, 279, 294 f.; Korioth, in Maunz-Dürig, a. a. O., Art. 140 Rn. 31).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Dieses Grundrecht wirkt nämlich in wertausfüllungsfähige und wertausfüllungsbedürftige Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe ein (Herzog, in Maunz-Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 2011, Art. 4 Rn. 71) und setzt voraus, dass sich der Staat in religiöser Hinsicht neutral verhält (BVerfGE 93, 1, 16 f.; 105, 279, 294 f.; Korioth, in Maunz-Dürig, a. a. O., Art. 140 Rn. 31).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11
    Der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den maßgeblich abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, 2012, § 8 Rn. 624), nicht auf den flüchtigen und völlig uninformierten Empfänger (so auch BPatG BPatGE 46, 66 - Dalailama), wird in der Mitte der Graphik jedenfalls einen Kreis nach Art eines "Smileys", die graphische und symbolhafte Darstellung eines lächelnden Gesichtsausdrucks erkennen, sowie einen Strahlenkranz und angedeutete Hände und Füße.
  • BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen

    Die hier in Betracht zu ziehende religiöse Anstößigkeit beurteilt sich auch unter Beachtung des durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleisteten Grundrechts auf Religionsausübungsfreiheit (vgl. BPatG GRUR-RR 2012, 467, Rn. 26 - Hl. Hildegard [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG]).
  • BPatG, 08.03.2023 - 29 W (pat) 548/20
    Bei der Frage, ob ein Begriff religiös anstößig ist, sind die religiösen Empfindungen von Minderheiten ebenso zu berücksichtigen, wie die großer Glaubensgemeinschaften, da die grundgesetzlich garantierte Religionsausübungsfreiheit den Staat verpflichtet, in Deutschland praktizierende und die Verfassung achtende Gläubige - gleich welcher Glaubensrichtung - vor Markenregistrierungen zu schützen, auch wenn diese Gruppen keine Mehrheit innerhalb des maßgeblichen Verkehrskreises repräsentieren (vgl. BPatG GRUR-RR 2012, 467, 468 - Hl. Hildegard; a. a. O. - Vineyard Weinhandel/Weinbar; a. a. O. - DAKINI; a. a. O. Budha).
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